
Die Residencia
Wer sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält (das gilt also auch für Wohnsitze auf den sieben Kanarischen Inseln Teneriffa , Gran Canaria , Fuerteventura , Lanzarote , La Palma , Gomera und El Hierro ), der ist verpflichtet sich bei der zuständigen Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden. Dazu müssen der Reisepass bzw. Personalausweis, ein aktueller Mietvertrag (bzw. Vertrag über Untermiete) oder die Besitzurkunde einer Immobilie vorgelegt werden. Das Ayuntamiento stellt dann noch am gleichen Tag die Einwohner- bzw. Wohnsitz-Bestätigung aus, die in Spanien Empadronamiento oder genauer CERTIFICADO DE EMPADRONAMIENTO “ genannt wird.
CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNION
Die Preisnachlässe beim Eintritt in Freizeitparks (Loro Parque, Siam Park...), für innerspanische Flüge und Fährverbindungen zwischen den Inseln und zum spanischen Festland sind für Einheimische und Residenten beträchtlich und liegen oft bei ca. 40%. Das Empadronamiento reicht aber in der Regel nicht aus, um in den Genuss aller Vergünstigungen zu kommen. Dazu ist der Erhalt der sog. Residencia“ notwendig.
Unter Residencia“ wurde ursprüngtlich die Tarjeta de residente“ (eine Residenten-Karte in Form eines Plastik-Ausweises) bezeichnet. Diese gibt es seit 2007 nicht mehr. Sie wurde durch eine auf grünem Papier gedruckte Bescheinigung ersetzt, die es im unpraktischem DIN A4-Format gibt. Sie trägt die Aufschrift CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UNION“ (Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer aus der Europäischen Union).
Diese Bescheinigung, die viele weiterhin auch Residencia nennen, wird bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle (Adressen siehe unten) ausgestellt.
Vorgehen: Zunächst müssen Sie bei der Polizeibehörde zur Informationsstelle gehen und sich das Antragsformular (EX 18) und den Überweisungszettel (Modelo 790) besorgen, mit dem Sie zur nächst gelegenen Bank gehen müssen, um die Gebühr (etwa 10 Euro) zu begleichen. Nach Erhalt des Bankbestätigung gehen Sie zurück ins Polizeibüro, ziehen dort eine Nummer und müssen warten bis ihre Zahl am Display angezeigt wird. Je nach der Anzahl der Besucher, kann dies manchmal bis 3 Stunden dauern. Daher ist es wichtig, dass alle Unterlagen vollständig mitgebracht werden, um nicht noch einmal kommen zu müssen. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollten unbedingt auch Kopien der jeweiligen Dokumente mitgebracht werden. Benötigt werden:
www.mir.es/modelos-de-solicitud-37/extranjeria-342
www.mir.es/file/11/11113/11113.pdf
http://extranjeros.mtin.es/es/ModelosSolicitudes/Mod_solicitudes2/index.html
Adressen-Liste der
Polizeidienststellen (Policia de Extranjeros) und
Ausländerbehörden (Oficina de Extranjeros) auf den Kanaren:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Informationen zur Residencia, die am Telefon gegeben werden sehr dürftig sind. Meistens machen es sich die Angestellten sehr einfach und sagen nur, dass Sie vorbei kommen sollen. Selbst einfache Fragen (z.B. wie hoch die Gebühr ist) wurden am Telefon kaum beantwortet. Daher wird geraten schon vorher alle notwendigen Papiere auszufüllen und mitzubringen.
Dirección Insular Avda. Dacio Darias, 103 Valverde Tel.: 922 998 000
Hinweis zu den Adressen: Da sich die Adressen und Telefonnummern der Büros, welche die Residencia ausstellen, kurzfristig ändern können, fragen Sie bitte vorab per Telefon nach.
Hinweis zur Gültigkeitsdauer: Das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión” ist fünf Jahre gültig. Nach der erneuten Verlängerung gilt die “Residencia” dann unbefristet und trägt auf dem grünem Dokument den Zusatz residente communitario con caracter permanente en Espana“ (wörtlich übersetzt: Resident der Europäischen Union mit permanenten Charakter in Spanien).
